Gesund durch den Urlaub: Reisetipps für Diabetespatienten

Wer unter Diabetes leidet, sollte auf Urlaubsreisen ein paar Dinge beachten. Denn Hitze, der Wechsel von Zeitzonen und direkte Sonneneinstrahlung können sich auf Medikamente und Blutzuckerstoffwechsel auswirken. Besondere Aufmerksamkeit ist vor der ersten Nacht im Ausland angebracht.
Schon vor Antritt der Reise ist Vorsicht geboten. „Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob im Ausland alle notwendigen Medikamente verfügbar sind“, rät Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Informationen dazu gibt es im Auswärtigen Amt oder bei einer reisemedizinischen Beratung.

In jedem Fall sollten Diabetespatienten ausreichend Insulin, Pens, Pumpenzubehör, Spritzen, Teststreifen oder blutzuckersenkende Medikamente mitnehmen. „Als Richtwert empfehlen wir den zwei- bis dreifachen Bedarf“, so Siegel. Ein mehrsprachiger Diabetikerausweis, der die nötigen Medikamente auflistet, erspart oft Ärger mit dem Zoll. „Lassen Sie sich zudem von Ihrem Arzt attestieren, dass das Mitführen von Insulinspritzen notwendig ist“, ergänzt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.

Für die Reise selbst gilt: Traubenzucker und Glukosespritze können im Fall einer Unterzuckerung lebensrettend sein. Beides sollte daher am besten im Handgepäck verstaut werden, damit es jederzeit griffbereit ist. „Unterwegs in Bus, Bahn oder Flugzeug ist es ratsam, den Blutzucker alle drei Stunden zu messen und regelmäßig zu trinken“, empfiehlt Fritsche.

Wer in andere Zeitzonen fliegt, muss mit einer Verschiebung des biologischen Rhythmus rechnen. Die Anzeichen eines solchen „Jetlags“ – etwa Konzentrationsschwächen oder Müdigkeit – können leicht mit einer aufziehenden Unterzuckerung verwechselt werden. „Bei solchen Zuständen unbedingt den Blutzucker kontrollieren“, so Experte Fritsche.

Bei Reisen nach Westen wird der Tag länger. In diesem Fall sollten Diabetespatienten, die Insulin spritzen, mit zusätzlichen Mahlzeiten die Zeit bis zum Schlafengehen oder Abendessen überbrücken. Bei Reisen nach Osten hingegen verkürzt sich der Tag. „Dann kann die Dosis des Mischinsulins zum Abendessen oder des Langzeitinsulins zum Schlafengehen leicht reduziert werden, da ja die Injektionszeiten durch die Zeitverschiebung enger zusammenliegen“, erklärt Erhard Siegel. Faustregel: Pro Zeitzone gen Osten kann die Insulinmenge um ein 24stel reduziert werden, bei sechs Zeitzonen also um ein Viertel. Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Tabletten einnehmen, klären am besten mit dem behandelnden Diabetologen, wie sie die „gewonnene“ oder „verlorene“ Zeit überbrücken können.

Im Urlaubsort angekommen, kann sich das Klima auf den Glukosestoffwechsel auswirken. Starke Hitze und Sonneneinstrahlung beschleunigen die Insulinwirkung, das Risiko einer Unterzuckerung steigt. Nach dem Essen kommt es wiederum häufig zu einem besonders starken Blutzuckeranstieg. „Bestimmen Sie unbedingt den Blutzucker am ersten Abend vor dem Schlafengehen“, empfiehlt Andreas Fritsche. „Die größte Gefahr einer Unterzuckerung besteht in der ersten Nacht.“

Medikamente müssen im Urlaub besonders gut vor Hitze geschützt werden. Insulin kann bei hohen Temperaturen seine Wirksamkeit verlieren, bei Glukagon verringert sich die Haltbarkeit. Die Präparate sollen deshalb nicht bei mehr als 40 Grad gelagert werden. „Angebrochenes Insulin behält bei Zimmertemperatur seine Wirkung über vier Wochen“, erläutert DDG Präsident Siegel. Auch für Teststreifen und Blutzuckermessgeräte gilt: nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen – bei großer Hitze droht sonst ein Funktionsverlust.

Quelle und Kontakt: Deutsche Diabetes Gesellschaft

DDG kritisiert IQWiG-Berichte zu Gliptinen: DPP-4-Inhibitoren sorgen für weniger Unterzuckerungen und senken das Gewicht

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 27. Juni 2013, in denen der Wirkstoffgruppe der DPP-4-Inhibitoren (Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin) – bis auf einen Zusatznutzen bei Sitagliptin für das Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung (in der freien Kombination als add on zu Metformin gegenüber der Vergleichstherapie Metformin plus Sulfonylharnstoff) – kein Zusatznutzen in der Therapie des Diabetes Typ 2 bescheinigt wird. Internationalen Studien zufolge sind die Vorteile der DPP-4-Inhibitoren nachgewiesen. Die Wirkstoffe werden zusammen mit dem Antidiabetikum Metformin gegeben. Sie schützen die Patienten vor gefährlichen Unterzuckerungen und lassen sie zudem Gewicht verlieren. „Wir appellieren eindringlich an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), diese Berichte nicht zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen“, erklärt DDG Präsident PD Dr. med. Erhard Siegel. „Ein Aus der Wirkstoffklasse widerspräche weltweiten Empfehlungen und Erfahrungen. Es ist unfair und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, unseren Diabetespatienten diese Medikamente vorzuenthalten.“
Weltweit haben Diabetes-Fachgesellschaften die vorliegenden Studien zu der Wirkstoffgruppe der DPP-4-Inhibitoren – zu der auch die Wirkstoffe Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin gehören – ausgewertet und den Nutzen für Diabetespatienten festgestellt: Diese haben im Rahmen der Therapie mit einem dieser Wirkstoffe seltener Hypoglykämien, also Unterzuckerungen, ihr Blutzucker kann gut und der Norm entsprechend eingestellt werden und sie nehmen nicht zu oder sogar etwas ab. DDG Präsident Dr. Siegel erklärt: „Hypoglykämien sind für alle Diabetespatienten gefährlich. Besonders jedoch für ältere Patienten oder für diejenigen, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder geschädigte Nieren haben.“

In Deutschland müssen sich neue zugelassene Medikamente einer weiteren Prüfung unterziehen, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, ob diese von den Kassen als Leistung für gesetzlich versicherte Patienten infrage kommen, das heißt, ob sie von den Ärzten verordnet werden dürfen oder nicht. Neue Medikamente müssen verglichen mit anderen bereits etablierten Arzneien einen zusätzlichen Nutzen für den Patienten haben. So schreibt es das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vor. Das IQWiG ist einer der externen Dienstleister des G-BA, das diese Nutzenbewertungen vornimmt und damit die Entscheidungen des G-BA mit vorbereitet.

Vor wenigen Wochen hat die DDG zusammen mit weiteren großen Fachgesellschaften das IQWiG öffentlich aufgefordert, einige methodische Vorgehensweisen bei der Nutzenbewertung zu verbessern. Dr. Siegel: „Für die Nutzenbewertung braucht der G-BA eine zweckmäßige Vergleichstherapie. Diese Vergleichssubstanz wird oft unpassend gewählt und widerspricht dem aktuellen Stand medizinischen Wissens. Hier müssten wir als Fachgesellschaft einbezogen werden.“ Zudem ist bei den Bewertungen oft nicht klar, was seitens des IQWiG als Zusatznutzen eines Präparats angesehen und definiert ist. Besonders irritierend ist es, wenn – wie im aktuellen Fall der DPP-4-Inhibitoren – die IQWiG-Entscheidungen den geltenden nationalen und internationalen Leitlinien-Empfehlungen widersprechen. Die DDG regt an, dass in einem solchen Fall eine zusätzliche Begründung abgeliefert werden solle.

Aus Sicht der DDG ist das Urteil des IQWiG über den Nutzen der Gliptine nicht nachvollziehbar. Seine lediglich formale Herangehensweise lasse zudem außer Acht, dass beispielsweise auch die Zulassungserweiterung der DPP-4-Inhibitoren für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ein Zusatznutzen ist. Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Mediensprecher der DDG, fasst die Kritikpunkte zusammen: „Wir haben den Eindruck, dass bei der Nutzenbewertung nicht der Patient und die Frage, was seine notwendige medikamentöse Therapie besser und sicherer macht, im Mittelpunkt steht, sondern gesundheitspolitische und finanzielle Fragen.“ Zu wünschen ist aus Sicht der DDG, dass der G-BA in einigen Wochen zu einer anderen Einschätzung kommt, damit Diabetespatienten in Deutschland die Möglichkeit haben, von dieser international anerkannten Therapie zu profitieren.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft

Gesund durch den Urlaub: Reisetipps für Diabetespatienten

Wer unter Diabetes leidet, sollte auf Urlaubsreisen ein paar Dinge beachten. Denn Hitze, der Wechsel von Zeitzonen und direkte Sonneneinstrahlung können sich auf Medikamente und Blutzuckerstoffwechsel auswirken. Besondere Aufmerksamkeit ist vor der ersten Nacht im Ausland angebracht, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).
Schon vor Antritt der Reise ist Vorsicht geboten. „Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob im Ausland alle notwendigen Medikamente verfügbar sind“, rät Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Informationen dazu gibt es im Auswärtigen Amt oder bei einer reisemedizinischen Beratung.

In jedem Fall sollten Diabetespatienten ausreichend Insulin, Pens, Pumpenzubehör, Spritzen, Teststreifen oder blutzuckersenkende Medikamente mitnehmen. „Als Richtwert empfehlen wir den zwei- bis dreifachen Bedarf“, so Siegel. Ein mehrsprachiger Diabetikerausweis, der die nötigen Medikamente auflistet, erspart oft Ärger mit dem Zoll. „Lassen Sie sich zudem von Ihrem Arzt attestieren, dass das Mitführen von Insulinspritzen notwendig ist“, ergänzt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.

Für die Reise selbst gilt: Traubenzucker und Glukosespritze können im Fall einer Unterzuckerung lebensrettend sein. Beides sollte daher am besten im Handgepäck verstaut werden, damit es jederzeit griffbereit ist. „Unterwegs in Bus, Bahn oder Flugzeug ist es ratsam, den Blutzucker alle drei Stunden zu messen und regelmäßig zu trinken“, empfiehlt Fritsche.

Wer in andere Zeitzonen fliegt, muss mit einer Verschiebung des biologischen Rhythmus rechnen. Die Anzeichen eines solchen „Jetlags“ – etwa Konzentrationsschwächen oder Müdigkeit – können leicht mit einer aufziehenden Unterzuckerung verwechselt werden. „Bei solchen Zuständen unbedingt den Blutzucker kontrollieren“, so Experte Fritsche.

Bei Reisen nach Westen wird der Tag länger. In diesem Fall sollten Diabetespatienten, die Insulin spritzen, mit zusätzlichen Mahlzeiten die Zeit bis zum Schlafengehen oder Abendessen überbrücken. Bei Reisen nach Osten hingegen verkürzt sich der Tag. „Dann kann die Dosis des Mischinsulins zum Abendessen oder des Langzeitinsulins zum Schlafengehen leicht reduziert werden, da ja die Injektionszeiten durch die Zeitverschiebung enger zusammenliegen“, erklärt Erhard Siegel. Faustregel: Pro Zeitzone gen Osten kann die Insulinmenge um ein 24stel reduziert werden, bei sechs Zeitzonen also um ein Viertel. Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Tabletten einnehmen, klären am besten mit dem behandelnden Diabetologen, wie sie die „gewonnene“ oder „verlorene“ Zeit überbrücken können.

Im Urlaubsort angekommen, kann sich das Klima auf den Glukosestoffwechsel auswirken. Starke Hitze und Sonneneinstrahlung beschleunigen die Insulinwirkung, das Risiko einer Unterzuckerung steigt. Nach dem Essen kommt es wiederum häufig zu einem besonders starken Blutzuckeranstieg. „Bestimmen Sie unbedingt den Blutzucker am ersten Abend vor dem Schlafengehen“, empfiehlt Andreas Fritsche. „Die größte Gefahr einer Unterzuckerung besteht in der ersten Nacht.“

Medikamente müssen im Urlaub besonders gut vor Hitze geschützt werden. Insulin kann bei hohen Temperaturen seine Wirksamkeit verlieren, bei Glukagon verringert sich die Haltbarkeit. Die Präparate sollen deshalb nicht bei mehr als 40 Grad gelagert werden. „Angebrochenes Insulin behält bei Zimmertemperatur seine Wirkung über vier Wochen“, erläutert DDG Präsident Siegel. Auch für Teststreifen und Blutzuckermessgeräte gilt: nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen – bei großer Hitze droht sonst ein Funktionsverlust.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft

Eröffnung einer neuen Abteilung am Deutschen Diabetes-Zentrum

Mit dem Institut für Betazell-Biologie eröffnet das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) am 16. Juli 2013 eine neue Abteilung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Eckhard Lammert wird in der neu gegründeten Organisationseinheit die Erforschung der Beta-Zellen am DDZ institutionalisiert.

Beta-Zellen regulieren beim Menschen den Blutzucker durch Abgabe von Insulin. Nach heutigem Erkenntnisstand tragen Defekte der Beta-Zellen der Bauchspeicheldrüse maßgeblich zum Ausbruch einer Diabetes-Erkrankung bei.

Die Erforschung der Beta-Zellen steht im Fokus der neuen Abteilung, die am 16. Juli 2013 am DDZ eröffnet wird. Das Institut für Betazell-Biologie geht aus der Paul-Langerhans-Gruppe für Betazell-Biologie hervor und verstärkt neben dem Institut für Klinische Diabetologie, dem Institut für Klinische Biochemie und Pathobiochemie sowie dem Institut für Biometrie und Epidemiologie das DDZ als interdisziplinäre Forschungseinrichtung.

Die Eröffnungsveranstaltung findet im Beisein des Rektors der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Dr. H. Michael Piper statt. Es begrüßt Prof. Dr. Michael Roden, der wissenschaftliche Geschäftsführer des DDZ. Die Dekanin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Christel Marian, sowie der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Joachim Windolf, halten Grußworte. Prof. Dr. Eckhard Lammert wird die Ausrichtung des neuen Instituts sowie deren mögliche Relevanz für Personen mit Diabetes vorstellen.
Prof. Lammert (42) ist Biochemiker und leitet seit 2008 das Institut für Stoffwechselphysiologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Seit Januar 2012 arbeitet er als Leiter der Paul-Langerhans-Gruppe für Betazell-Biologie am DDZ. Bis 2008 war der international renommierte Biochemiker zunächst an der amerikanischen Elite-Universität Harvard und dann am Max Planck Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik forschend tätig. „Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, mehr über die Beta-Zellen herauszufinden“, sagt Prof. Lammert, der selbst vor 25 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt ist.

Beta-Zellen sind sowohl beim Typ-1-, beim Typ-2- als auch beim Schwangerschaftsdiabetes schwerwiegend geschädigt. Defekte der Beta-Zellen sind somit maßgeblich an der Entstehung dieser Volkskrankheit beteiligt.

Quelle und Kontakt: Prof. Dr. Eckhard Lammert, Leiter Paul-Langerhans-Gruppe für Beta-Zellbiologie, Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ), Lammert@uni-duesseldorf.de

Hilfe bei Rechtsfragen für Menschen mit Diabetes

Jurist Oliver Ebert klärt im Expertenchat über rechtliche Irrtümer auf.
Neben Fragen rund um die Therapie sind Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 häufig auch mit rechtlichen Probleme im Beruf, Straßenverkehr, bei Versicherungen oder in Schule und Kindergarten konfrontiert. Kompetente Hilfe zu rechtlichen Fragen ist schwer zu finden, bestimmte Rechtsirrtümer weit verbreitet. Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert ist Redaktionsmitglied von Diabetes-Zeitschriften, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und bietet allen Mitgliedern von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe einmal pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung an. Am 4. Juli 2013 beantwortet er konkrete Fragen im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe unter www.diabetesde.org/experten-chat

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst, dass ihre Erkrankung zu Nachteilen im Arbeitsleben oder Alltagsleben führt. So mancher neu Betroffene fürchtet, wegen der Diagnose Diabetes Typ 2 nicht mehr Auto fahren zu dürfen. Andere wiederum sind überzeugt davon, dass sie auch dann fahren dürfen, wenn ihr Arzt sie für fahruntüchtig erklärt. „Beide Annahmen sind jedoch falsch“, sagt Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert. „Betroffene sollten ihre Rechte daher genau kennen“, so der Jurist. Eine kompetente Rechtsberatung speziell für Menschen mit Diabetes ist allerdings schwer zu finden. „Daher ist Menschen mit Diabetes zum Beispiel oft auch nicht klar, welche Vor-, aber auch welche Nachteile ein Schwerbehindertenausweis haben kann.“

Eltern von Kindern mit Diabetes Typ 1 sind nicht selten verunsichert, ob Erzieher und Lehrer ihrem Kind beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen helfen müssen. Oliver Ebert erläutert: „Kindergarten- und Schulpersonal ist nicht verpflichtet, medizinische Leistungen wie Spritzen oder Messen zu erbringen. In den allermeisten Fällen wird dies zwar kulanzweise und sehr engagiert gemacht – verlangen kann man das aber nicht.“ diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hat daher die zehn häufigsten Rechtsirrtümer in Zusammenarbeit mit Oliver Ebert zusammengestellt. Sie sind online hier zu finden. Auf seiner Website www.diabetes-und-recht.de klärt Oliver Ebert hier über weitere Irrtümer auf. Dazu, aber auch zu anderen rechtlichen und sozialen Themen steht er am 4. Juli 2013 im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe Rede und Antwort. Fragen können ab sofort über das Kontaktformular gestellt werden.

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe setzt sich für die Rechte von Betroffenen ein und fordert in der Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ eine bestmögliche Versorgung, Schulung und Beratung von Menschen mit Diabetes. Weitere Informationen zur Kampagne unter www.diabetes-stoppen.de

Quelle und Kontakt: diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

Terminhinweis: Experten-Chat auf www.diabetesde.org, Fragen an den Experten Rechtsanwalt Oliver Ebert Zum Thema „Meine Rechte mit Diabetes“ können ab sofort online gesendet werden. Die Fragen werden live beantwortet am 4. Juli 2013 von 17.00 bis 19.00 Uhr.

Weitere Informationen unter:
www.diabetesde.org/recht,
www.diabetes-und-recht.de,
http://www.diabetes-und-recht.de/rechtsirrtuemer-bei-diabeteshttp://www.diabetesde.org/fileadmin/users/Patientenseite/PDFs_und_TEXTE/Infomaterial/CL_diabetesDE_Rechtsirrtuemer.pdf
www.diabetes-stoppen.de
Mitglieder von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erhalten einmal pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung: www.diabetesde.org/mitglieder