Diabetes in der Familie erhöht das Risiko für Prädiabetes

Wenn nahe Verwandte an Typ-2-Diabetes leiden, erhöht sich das Risiko für Prädiabetes um 26%, wie von einer Gruppe von Wissenschaftlern vom Deutschen Zentrum für Diabetesforschung (DZD) festgestellt wurde. Einen besonders deutlichen Zusammenhang konnten die Forscher bei schlanken Personen messen. Prof. Dr. Andreas Fritsche und seine DZD-Kollegen veröffentlichten die Ergebnisse der mehr als 8000 Teilnehmer umfassenden Studie jetzt in der Fachzeitschrift „Diabetologia“.

Prädiabetes ist als Vorstufe des Diabetes ein Zustand, bei dem es im Blutzuckerstoffwechsel zu Abweichungen kommt, aber noch keine voll entwickelte Erkrankung vorliegt. Bei bis zu 20% der Betroffenen entwickelt sich aber innerhalb eines Jahres der Prädiabetes zu einem manifesten Diabetes. Während bekannt ist, dass ein Vorkommen von Typ-2-Diabetes in der Familie das Risiko für einen voll ausgebildeten Diabetes erhöht, hat die Forschung bisher noch nicht geklärt, ob eine solche Familiengeschichte auch das Risiko für Prädiabetes erhöht.

Den Einfluss von Diabetes bei Verwandten ersten Grades auf die Entstehung eines Prädiabetes bei weiteren Familienmitgliedern untersuchte Prof. Andreas Fritsche gemeinsam mit Kollegen des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung. Die Studie wurde mit etwa 8100 diabetischen Personen an den Studienzentren des DZD an der Universität Tübingen, am Helmholtz Zentrum München, am Deutschen Diabetes-Zentrum (DDZ) in Düsseldorf, sowie am Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) und an der Universität Dresden durchgeführt.
Es zeigte sich, dass ein Vorkommen von Diabetes in der Familie das allgemeine Risiko für Prädiabetes um 40% erhöhte. Sobald die Untersuchung die Faktoren Alter, Geschlecht und BMI der Studienteilnehmer berücksichtigte, war das Risiko immerhin noch um 26% gesteigert. Wurde jedoch auf den Body-Mass-Index adjustiert, stellten die Wissenschaftler einen Zusammenhang zwischen Vererbung und Prädiabetes nur in nicht adipösen Personen mit einem BMI unter 30 kg/m2 fest. Fritsche erklärt dies so: „Unsere Daten deuten darauf hin, dass ein Vorkommen von Diabetes in der Familie eher bei schlanken oder leicht übergewichtigen Personen mit dem Auftreten von Prädiabetes verbunden ist. Eine Erklärung könnte sein, dass die Wirkung der Familiengeschichte auf die Entstehung von Prädiabetes nur dann gut messbar ist, wenn sie nicht durch erhebliche andere Risikofaktoren wie Übergewicht überlagert wird.“

An der Studie waren beteiligt:
Wissenschaftler der Universität Tübingen (A. Böhm, A. Fritsche, H.-U. Häring, H. Staiger, N. Stefan), des Helmholtz Zentrums München (B. Thorand, C. Meisinger, G. Müller), des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung (M.A. Osterhoff, A.F.H. Pfeiffer), des Deutschen Diabetes-Zentrums in Düsseldorf (B. Kowall, W. Rathmann, M. Roden) und der Technischen Universität Dresden (P. Schwarz), sämtlich Verbundpartner des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD), sowie der Universität Innsbruck (F. Kronenberger).

Originalpublikation:
Wagner R., Thorand B., Osterhoff M.A., Müller G., Böhm A., Meisinger C., Kowall B., Rathmann W., Kronenberg F., Staiger H., Stefan N., Roden M., Schwarz P.E., Pfeiffer A.F., Häring HU., Fritsche A. Diabetologia. DOI 10.1007/s00125-013-3002-1

Quelle: Deutsches Zentrum für Diabetesforschung

Boehringer Ingelheim startet Studie bei Menschen mit Typ 2-Diabetes und setzt dazu auf das Fitbit-Ökosystem

Die Firma Boehringer Ingelheim unterstützt seit Juni 2013 eine nichtmedikamentöse Studie bei Menschen mit Diabetes Typ 2. In der Untersuchung spielen der Gesundheits-Tracker One und die WLAN-Waage Aria von Fitbit eine entscheidende Rolle. Einhundert an Typ 2 Diabetes erkrankte Menschen werden mit Hilfe des Fitbit-Ökosystems über ein Jahr lang testen, inwieweit ein aktiverer Lebensstil und einer Reduktion des Gewichtes den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann.

Alle 100 Mitarbeiter des Unternehmens, die freiwillig an der Studie teilnehmen, erhalten dazu den digitalen Aktivitäts- und Schlafmesser, die WLAN-Waage sowie Zugang zu der Fitbit-Onlineplattform, um Aktivitäten und Ernährungsdaten einzugeben. Neben diesen Kernwerten werden in regelmäßigen Rückmeldegesprächen die Fortschritte der Probanden betrachtet und erste Ergebnisse abgeleitet.

„Bewegung und Gewichtsabnahme sind wichtige Faktoren, um die Arzneimittelbehandlung von Diabetes Typ 2-Patienten zu reduzieren und deren Lebensqualität zu steigern“, kommentiert Professor Dr. Stephan Martin, Diabetes-Experte an der deutschen Diabetes-Klinik am Deutschen Diabetes-Zentrum in Düsseldorf, der die Studie aus medizinischer Sicht begleitet. „Wir hoffen, dass wir in unserer Studie mit dem Einsatz des Fitbit-Ökosystems noch weitere Details ermitteln können, die uns helfen, Diabetes Typ 2-Patienten eine Alternative zur Einnahmen von Medikamenten aufzuzeigen.“

Weitere Informationen finden Sie online unter http://www.fitbit.com/ und http://www.hbi.de

Kontakt: Boehringer Ingelheim GmbH, Media &PR, Dr. Ralph Warsinsky, Ralph.Warsinsky@boehringer-ingelheim.com

Fitbit-PR-Team bei der HBI GmbH, fitbit@hbi.de

„Die Steinzeit steckt in uns“ Was Zivilisationskrankheiten mit unserer Entwicklungsgeschichte zu tun haben

Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, hoher Blutdruck, Allergien – die heute häufig auftretenden Volkskrankheiten hat es noch vor wenigen Jahrhunderten sehr viel seltener gegeben. Für Professor Detlef Ganten, Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin in Berlin, ist das nicht verwunderlich: „Unsere Lebensumstände haben sich in den vergangenen zwei Jahrhunderten derart rasant verändert, dass unser Körper keine Chance hatte, sich so schnell anzupassen“, sagt er in der „Apotheken Umschau“. Die Steinzeit steckt eben noch in uns, denn unsere genetische Anpassungsfähigkeit arbeitet in langen Zyklen. Aber wir werden das schon schaffen, ist der Professor überzeugt: „Kein Tier ist so vielseitig wie der Mensch.“ Unser überlegener Verstand sei die Lösung. „Die beste Prävention ist das Wissen über unsere Natur und Gesundheit als Belohnung.“

Quelle: Apotheken Umschau, 8/2013 A
Kontakt: Ruth Pirhalla, pirhalla@wortundbildverlag.de, www.wortundbildverlag.de

Kinder mit Diabetes Typ 1: Medikamentengabe und Notfallmaßnahmen in der Schule

In Deutschland leben etwa 30 000 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 19 Jahren mit Diabetes Typ 1. Diese sind genauso leistungsfähig wie Kinder ohne Diabetes, wenn gewisse Regeln beachtet werden. Trotzdem scheuen Lehrer vor einer Betreuung diabeteskranker Kinder in der Schule mitunter zurück. Sie fürchten sich vor rechtlichen Konsequenzen bei etwaigen Fehlern, falls sie einem Schüler beim Insulinspritzen oder im Notfall helfen. Ob und inwieweit für Lehrkräfte eine Verpflichtung besteht, Schüler mit Diabetes beim Insulinspritzen zu unterstützen, hängt von den einschlägigen Schulgesetzen, den beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesländer und den Erlassen der Kultusministerien ab. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordert eine bundesweit geltende Regelung.

„Kinder mit Diabetes Typ 1 sind in der Schule genauso leistungsfähig wie gesunde und im Umgang mit ihrer Erkrankung in der Regel gut geschult“, erläutert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsmitglied von diabetesDE und Chefarzt des Kinderkrankenhauses „Auf der Bult“ in Hannover. Auch am Sportunterricht und Ausflügen können und sollen sie grundsätzlich teilnehmen: „Es gibt auch hierbei keinen Grund, ihnen eine Sonderrolle in der Schule zuzuschreiben und sie davon auszuschließen“, ergänzt Dr. med. Ralph Ziegler, Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD) und niedergelassener Kinderdiabetologe aus Münster.

Doch ist Lehrern im Umgang mit diabeteskranken Kindern häufig unklar, ob und in welchem Maße sie Verantwortung übernehmen können und dürfen, sei es im Klassenraum, in der Sporthalle oder auch bei außerschulischen Veranstaltungen. Was ist, wenn ein Schüler mit Diabetes Typ 1 Hilfe beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen benötigt und dem Pädagogen dabei ein Fehler unterläuft? Wie verhält es sich in Notfallsituationen, zum Beispiel bei einer Unterzuckerung? Drohen rechtliche Konsequenzen bei falschem Handeln aufgrund unzureichenden medizinischen Wissens? Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) erläutert in seiner Broschüre „Medikamentengabe in Schulen“ (BG/GUV-SI 8098): „Tritt ein Notfall ein, […], sind alle Personen gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten.“ Dabei stünden Helfende gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit seien Hilfe leistende Lehrkräfte davon befreit für Schäden zu haften, die etwaig durch ihre Hilfeleistung entstehen.

Ob und inwieweit für Lehrkräfte eine Verpflichtung besteht, Schülern mit Diabetes beim Insulinspritzen zu helfen und inwieweit sie im Rahmen ihres Dienst- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisses damit betraut werden können, hängt von den einschlägigen Schulgesetzen, den beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesländer und den Erlassen der Kultusministerien ab. „Hier fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um Unsicherheiten bei Eltern und Lehrern abzubauen und Kinder mit Diabetes Typ 1 optimal in den Schulalltag integrieren zu können“, so Professor Danne und Dr. Ziegler.

Übertragen Erziehungsberechtigte in Absprache mit der Schule die Medikamentengabe als Teil der Personensorge auf eine Lehrkraft und erleidet der Schüler durch fehlerhafte Medikamentengabe einen Schulunfall, gelten laut DGUV die Regelungen zur Haftungsbeschränkung nach den §§ 104 ff. SGB VII: Danach sei eine zivilrechtliche Haftung der Lehrkraft auf den Ersatz für den entstandenen Personenschaden grundsätzlich ausgeschlossen. Außerdem seien angestellte Lehrer gesetzlich unfallversichert, falls sie sich bei der Medikamentengabe, zum Beispiel am Pen, selbst verletzen. Dies stelle einen Arbeitsunfall dar. Bei beamteten Lehrern seien in diesem Fall die beamtenrechtlichen Regelungen zur Dienstunfallfürsorge anzuwenden.

Im Rahmen der politischen Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ fordert diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, dass Kinder mit Diabetes Typ 1 genauso wie erwachsene Menschen mit Diabetes nach dem Prinzip der Inklusion das volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse erhalten.

Quelle: Deutsche Diabetes-Hilfe

Mehr Informationen im Internet:

Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie e.V. (AGPD) zu Kindern mit Diabetes mellitus in der Schule

Broschüre des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) „Medikamentengabe in Schulen“ (BG/GUV-SI 8098)

Kontinuierliche Glukosemessung CGM: Deutscher Diabetiker Bund fordert zum Umdenken bei der Genehmigung auf

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) fordert die Politik zu einem Umdenken bei der Genehmigung von Messgeräten zur kontinuierlichen Glukosemessung auf. Ein Endgerät zum Kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM) erlaubt es Patienten, rund um die Uhr aktuelle Glukose-Werte einzusehen und so frühzeitig auf eine Entgleisung des Blutzuckers oder Stoffwechsels zu reagieren. Derzeit lehnen Krankenkassen Anträge von Typ-1-Diabetikern zum Erwerb eines CGM regelmäßig ab, selbst wenn diese innovative Diabetes-Technologie zuvor vom Arzt verordnet wurde.

„Und das, obwohl diese Methode der Diabetes-Therapie wissenschaftlich anerkannt ist“, sagt DDB-Vorsitzender Dieter Möhler. Um Medikation und Therapie und deren Erfolg im Hinblick auf die Vermeidung von Folgeerkrankungen bei Diabetikern besser bewerten zu können, macht sich Möhler zugleich für ein nationales Diabetes-Register stark, in dem relevante Daten dokumentiert werden.

„Es darf nicht sein, dass Patienten zunächst einen Rechtsstreit führen müssen, um ein Gerät für eine kontinuierliche Glukosemessung zu bekommen. Die Argumente um zu hohe Kosten für eine CGM-Therapie bei einem Teil der rund 250.000 Typ-1-Diabetiker in Deutschland greifen ebenfalls nicht, weil mit dem Einsatz eines CGM anschließend eine Reihe von Ausgaben eingespart oder stark reduziert werden können – beispielsweise bei der Blutzuckermessung“, so DDB-Chef Möhler.

Der DDB-Chef verweist auf den Fachbeitrag des renommierten Professors und Teilhabers des „Profil Instituts für Stoffwechselforschung GmbH“ in Neuss, Prof. Dr. Lutz Heinemann, im Magazin „Diabetes, Stoffwechsel und Herz 2013/2 (siehe auch http://www.diabetologie-online.de/cgm/a/1570807) und unterstützt den darin geäußerten Vorschlag, „alle relevanten Argumente, Texte etc. zum Thema CGM zusammenzufassen, um damit eine Beschreibung der Ist-Situation zu erreichen“.

Möhler spricht sich aber weiter dafür aus, die Patientenassoziationen besser zu berücksichtigen und auch den Fachgesellschaften in der Angelegenheit im Hinblick auf deren Meinung mehr Bedeutung beizumessen. Möhler: „Bei Diabetes mellitus ist der Behinderungsausgleich herbeizuführen über eine Annäherung an normoglykämische Werte. CGM dient unter diesem Aspekt zweifelsohne dem Behinderungsausgleich. Im Hinblick auf die Verpflichtung des G-BA, die besonderen Belange chronisch Kranker zu berücksichtigen, muss dieser ebenso wie im Vorfeld das IQWiG diese Umstände auch in die Bewertung mit einbeziehen. Wenn die Politik Inklusion und Behinderungsausgleich predigt, muss die Verwaltung sie auch selbst in ihren Entscheidungen leben.“

Der DDB-Bundesvorsitzende formuliert diesen Wunsch auch vor dem Hintergrund, dass der G-BA (oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen in Deutschland) die Frage der Kostenerstattung beim Einsatz der Diabetes-Technologie CGM aktuell zwar ausgiebig diskutiert, eine endgültige Entscheidung aber womöglich Jahre auf sich warten lässt. „Das dauert alles viel zu lange. Eine unmittelbare und ausreichend umfassende Versorgung der Patienten muss gewährleistet sein. Sollte für die Diabetes-Therapie ein CGM zur Annäherung an eine Normoglykämie erforderlich sein, muss das das genehmigt werden.“

Der Rechtsanwalt verweist auf den Paragraphen 33 im Sozialgesetzbuch (SGB V), in dem es in einem Passus zur Gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem heißt: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.“

Wer bei seiner Krankenkasse dennoch auf Ablehnung stößt, dem rät DDB-Rechtsberaterin Sabine Westermann „einen Gang vor das Gericht in Erwägung zu ziehen. In verschiedenen Fällen haben Sozialgerichte Krankenkassen bereits dazu verpflichtet, Patienten mit einem kontinuierlichen Glukose-Messgerät zu versorgen“.

Quelle und Kontakt: Deutsche Diabetiker Bund, www.diabetikerbund.de