Trotz Diabetes mellitus im Urlaub verreisen

In die Ferien bei chronischer Erkrankung

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Auch Menschen mit einer chronischen Stoffwechselerkrankung wie Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 können verreisen und Urlaub im Ausland machen. Eine Flugreise, die Insulintherapie, ein eventuell notwendiger Bezug von Medikamenten oder eine ärztliche Notfallversorgung in einem anderen Land sollten jedoch gut vorbereitet und organisiert sein.

Darf ich Diabetesmedikamente und Insulin auf Flugreisen transportieren? Wie muss ich sie im Ausland lagern? Kann ich bei einem Notfall wie einer Hypoglykämie in einem anderen Land dieselbe ärztliche Versorgung wie in Deutschland erhalten? Diese und andere Fragen stellen sich viele Menschen mit Diabetes beim Gedanken an eine Reise ins Ausland. „Der Planungsaufwand einer Reise bei einer chronischen Erkrankung wie Diabetes ist höher als bei stoffwechselgesunden Menschen. Trotzdem sind auch Fernreisen nicht grundsätzlich ausgeschlossen“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Internist und Diabetologe aus Hamburg. „Bei einer Reise in ein Land mit Tropenklima muss man Bedenken, dass sich die Glukosetoleranz verschlechtern kann. Dies kann zu einem starken Blutzuckeranstieg vor oder nach dem Essen führen“, so der niedergelassene Facharzt. In extremer Kälte oder Höhe hingegen entgleist der Stoffwechsel leichter als zu Hause. Hier drohen Unterzuckerung und vollständiger Insulinmangel. Amazonas-Delta oder Antarktis seien daher keine geeigneten Reiseziele. Besser sei gemäßigtes Klima. „Wer nicht weiß, ob das gewählte Reiseland für ihn geeignet ist, sollte vorher seinen behandelnden Diabetologen um Rat fragen“, sagt Dr. Kröger.

Dies gelte auch für die Details der Reiseplanung. Dr. Kröger erklärt: „Bei einem Langstreckenflug verursachen die Zeitverschiebung und die ungewohnte Umgebung Stress, der das Blutzuckerniveau, je nach individueller Stressneigung, steigern oder senken kann. Reisende mit Diabetes sollten ihren Stoffwechsel in Absprache mit ihrem Arzt daran anpassen. Sie erhöhen etwa die Zufuhr von Kohlenhydraten oder die Insulin- und Tablettenmenge.“ Stehen intensive Sportarten auf dem Programm, kann sich die übliche Insulindosis um die Hälfte bis auf zwei Drittel verringern. Daher müssen Menschen mit Diabetes ihre Blutzuckerwerte häufiger als zu Hause messen. Medikamente und Teststreifen gehören in zwei- bis dreifacher Menge des voraussichtlichen Bedarfs ins Reisegepäck.

Für den Transport von Insulin und anderen Diabetes-Medikamenten sollten sie bei Flugreisen eine Bescheinigung zum Mitführen etwa von Spritzen, Pens, Ampullen und Insulin dabei haben. Für den Notfall empfiehlt es sich, stets einen internationalen Diabetes-Pass oder ein Dokument in der Landessprache des Urlaubslandes mitzuführen, das über die bestehende Diabetes-Erkrankung Auskunft gibt.

Quelle: diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

Leitfaden für Betriebsärzte und Arbeitgeber: Sicher umgehen mit Diabetes im Job

Ob Pilot oder Büroangestellter: In allen Berufen wächst die Anzahl der Arbeitnehmer, die an Diabetes mellitus leiden. Experten schätzen, dass im Jahr 2020 etwa 2,8 Millionen Menschen mit Diabetes im erwerbsfähigen Alter sein werden. Wie die Arbeitsfähigkeit von Diabetespatienten erhalten werden kann, welche Berufe besondere Risiken bergen können und wie Arbeitgeber zu einer sachgerechten Bewertung kommen, schildert der „Leitfaden für Betriebsärzte zu Diabetes und Beruf“. Die Broschüre ist in Zusammenarbeit von Deutscher Diabetes Gesellschaft (DDG) und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung e. V. (DGUV) entstanden. Damit liegt eine konkrete Orientierungshilfe für Arbeitgeber vor, erklärt die DDG.

Generell gilt: Menschen mit Diabetes dürfen bei ihrer Berufswahl nicht benachteiligt werden, zumal ihre Leistungsfähigkeit in der Regel nicht eingeschränkt ist. „Nur wenige Tätigkeiten, bei denen die Betroffenen sich möglicherweise selbst oder andere besonders gefährden, können vorübergehend oder auf Dauer nicht ausgeübt werden“, betont Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Dies kann der Fall sein, wenn eine Neigung zu schweren Unterzuckerungen besteht, bei denen sich der Arbeitnehmer nicht mehr selbst helfen kann. „Pro Jahr erleiden aber nur etwa zehn Prozent der insulinbehandelten Patienten solche schweren Hypoglykämien, die durch Angehörige oder einen Arzt behandelt werden müssen“, so Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG. Und nur selten treten diese dann am Arbeitsplatz auf.

Eine Gefährdung kann eine ausgeprägte Hypoglykämieneigung in Berufen darstellen, die mit einer Überwachungsfunktion oder Gefahrensituationen verbunden sind – zum Beispiel bei Chirurgen, Krankenpflegepersonal, pädagogischen Berufen mit Aufsichtsfunktion, Kranführern, Berufstauchern, Polizisten oder Feuerwehrmännern im Angriffstrupp. Das Unterzuckerungsrisiko ist auch bei solchen Berufen größer, die eine jederzeitige Nahrungsaufnahme verhindern, etwa bedingt durch Schutzkleidung oder großen Zeitdruck wie bei Rettungseinsätzen oder Paketauslieferungsfahrern. In vielen Fällen ist aber durch entsprechende Anpassung der Therapie, Schulung und Selbstkontrolle eine gute Kompensation möglich.

Doch allein die Möglichkeit, eine Unterzuckerung erleiden zu können, ist noch kein Grund, die Arbeitsfähigkeit infrage zu stellen. So können Betroffene das Risiko minimieren, indem sie ihre Therapie an die berufliche Situation anpassen, systematisch den Blutzucker kontrollieren und lernen, frühe Symptome einer Unterzuckerung wie Schwäche oder Schwitzen klar zu erkennen. Diese Fähigkeit kann durch ein Wahrnehmungstraining gefördert werden. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass Betriebsärzte die Eignung von Bewerbern mit Diabetes pauschal und vorschnell verneinen. „In solchen Fällen kann der Leitfaden auf eine verantwortungsvollere Begutachtungspraxis hinwirken“, so der Vorsitzende des Ausschusses Soziales der DDG, Rechtsanwalt Oliver Ebert. „Denn ein Betriebsarzt, der diese fachlich abgesicherten Empfehlungen außer Acht lässt, handelt im Zweifel nicht (mehr) lege artis und muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.“

„Bei der Beurteilung, ob ein Diabetespatient für einen Arbeitsplatz geeignet ist, geht es letztlich um eine Risikoabschätzung, die für jeden Einzelfall vorzunehmen ist“, betont der Arbeitsmediziner Kurt Rinnert, der maßgeblich an dem Leitfaden mitgewirkt hat. Beurteilungskriterien sind u. a.: nachweisbare Zusammenarbeit von Patient, Hausarzt bzw. Diabetologe und Betriebsarzt, die Einhaltung vereinbarter Zielwerte in der Stoffwechseleinstellung, ein Blutzuckertagebuch, die Möglichkeit, sich am Arbeitsplatz Insulin zu spritzen oder die Arbeit zu unterbrechen, Besuch einer Diabetesschulung und eines Hypoglykämiewahrnehmung-Trainings, Ausschluss schwerer Unterzuckerungen und Folgeschäden sowie Kollegen, die im Notfall helfen können.

„Arbeitgeber sollten es ermöglichen, am Arbeitsplatz oder in Pausenräumen den Blutzucker zu messen oder bei Bedarf unkompliziert eine Zwischenmahlzeit einzunehmen“, rät Siegel. Wichtig sei zudem, die Betroffenen nicht zu diskriminieren. Dies kann ansonsten zu einem „Insulinvermeidungszwang“ führen – die Betroffenen spritzen sich ihr Insulin dann nur heimlich oder schlimmer: gar nicht.

Der Leitfaden ist hier abrufbar.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft

Gesund durch den Urlaub: Reisetipps für Diabetespatienten

Wer unter Diabetes leidet, sollte auf Urlaubsreisen ein paar Dinge beachten. Denn Hitze, der Wechsel von Zeitzonen und direkte Sonneneinstrahlung können sich auf Medikamente und Blutzuckerstoffwechsel auswirken. Besondere Aufmerksamkeit ist vor der ersten Nacht im Ausland angebracht.
Schon vor Antritt der Reise ist Vorsicht geboten. „Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob im Ausland alle notwendigen Medikamente verfügbar sind“, rät Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Informationen dazu gibt es im Auswärtigen Amt oder bei einer reisemedizinischen Beratung.

In jedem Fall sollten Diabetespatienten ausreichend Insulin, Pens, Pumpenzubehör, Spritzen, Teststreifen oder blutzuckersenkende Medikamente mitnehmen. „Als Richtwert empfehlen wir den zwei- bis dreifachen Bedarf“, so Siegel. Ein mehrsprachiger Diabetikerausweis, der die nötigen Medikamente auflistet, erspart oft Ärger mit dem Zoll. „Lassen Sie sich zudem von Ihrem Arzt attestieren, dass das Mitführen von Insulinspritzen notwendig ist“, ergänzt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.

Für die Reise selbst gilt: Traubenzucker und Glukosespritze können im Fall einer Unterzuckerung lebensrettend sein. Beides sollte daher am besten im Handgepäck verstaut werden, damit es jederzeit griffbereit ist. „Unterwegs in Bus, Bahn oder Flugzeug ist es ratsam, den Blutzucker alle drei Stunden zu messen und regelmäßig zu trinken“, empfiehlt Fritsche.

Wer in andere Zeitzonen fliegt, muss mit einer Verschiebung des biologischen Rhythmus rechnen. Die Anzeichen eines solchen „Jetlags“ – etwa Konzentrationsschwächen oder Müdigkeit – können leicht mit einer aufziehenden Unterzuckerung verwechselt werden. „Bei solchen Zuständen unbedingt den Blutzucker kontrollieren“, so Experte Fritsche.

Bei Reisen nach Westen wird der Tag länger. In diesem Fall sollten Diabetespatienten, die Insulin spritzen, mit zusätzlichen Mahlzeiten die Zeit bis zum Schlafengehen oder Abendessen überbrücken. Bei Reisen nach Osten hingegen verkürzt sich der Tag. „Dann kann die Dosis des Mischinsulins zum Abendessen oder des Langzeitinsulins zum Schlafengehen leicht reduziert werden, da ja die Injektionszeiten durch die Zeitverschiebung enger zusammenliegen“, erklärt Erhard Siegel. Faustregel: Pro Zeitzone gen Osten kann die Insulinmenge um ein 24stel reduziert werden, bei sechs Zeitzonen also um ein Viertel. Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Tabletten einnehmen, klären am besten mit dem behandelnden Diabetologen, wie sie die „gewonnene“ oder „verlorene“ Zeit überbrücken können.

Im Urlaubsort angekommen, kann sich das Klima auf den Glukosestoffwechsel auswirken. Starke Hitze und Sonneneinstrahlung beschleunigen die Insulinwirkung, das Risiko einer Unterzuckerung steigt. Nach dem Essen kommt es wiederum häufig zu einem besonders starken Blutzuckeranstieg. „Bestimmen Sie unbedingt den Blutzucker am ersten Abend vor dem Schlafengehen“, empfiehlt Andreas Fritsche. „Die größte Gefahr einer Unterzuckerung besteht in der ersten Nacht.“

Medikamente müssen im Urlaub besonders gut vor Hitze geschützt werden. Insulin kann bei hohen Temperaturen seine Wirksamkeit verlieren, bei Glukagon verringert sich die Haltbarkeit. Die Präparate sollen deshalb nicht bei mehr als 40 Grad gelagert werden. „Angebrochenes Insulin behält bei Zimmertemperatur seine Wirkung über vier Wochen“, erläutert DDG Präsident Siegel. Auch für Teststreifen und Blutzuckermessgeräte gilt: nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen – bei großer Hitze droht sonst ein Funktionsverlust.

Quelle und Kontakt: Deutsche Diabetes Gesellschaft

DDG kritisiert IQWiG-Berichte zu Gliptinen: DPP-4-Inhibitoren sorgen für weniger Unterzuckerungen und senken das Gewicht

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 27. Juni 2013, in denen der Wirkstoffgruppe der DPP-4-Inhibitoren (Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin) – bis auf einen Zusatznutzen bei Sitagliptin für das Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung (in der freien Kombination als add on zu Metformin gegenüber der Vergleichstherapie Metformin plus Sulfonylharnstoff) – kein Zusatznutzen in der Therapie des Diabetes Typ 2 bescheinigt wird. Internationalen Studien zufolge sind die Vorteile der DPP-4-Inhibitoren nachgewiesen. Die Wirkstoffe werden zusammen mit dem Antidiabetikum Metformin gegeben. Sie schützen die Patienten vor gefährlichen Unterzuckerungen und lassen sie zudem Gewicht verlieren. „Wir appellieren eindringlich an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), diese Berichte nicht zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen“, erklärt DDG Präsident PD Dr. med. Erhard Siegel. „Ein Aus der Wirkstoffklasse widerspräche weltweiten Empfehlungen und Erfahrungen. Es ist unfair und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, unseren Diabetespatienten diese Medikamente vorzuenthalten.“
Weltweit haben Diabetes-Fachgesellschaften die vorliegenden Studien zu der Wirkstoffgruppe der DPP-4-Inhibitoren – zu der auch die Wirkstoffe Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin gehören – ausgewertet und den Nutzen für Diabetespatienten festgestellt: Diese haben im Rahmen der Therapie mit einem dieser Wirkstoffe seltener Hypoglykämien, also Unterzuckerungen, ihr Blutzucker kann gut und der Norm entsprechend eingestellt werden und sie nehmen nicht zu oder sogar etwas ab. DDG Präsident Dr. Siegel erklärt: „Hypoglykämien sind für alle Diabetespatienten gefährlich. Besonders jedoch für ältere Patienten oder für diejenigen, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder geschädigte Nieren haben.“

In Deutschland müssen sich neue zugelassene Medikamente einer weiteren Prüfung unterziehen, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, ob diese von den Kassen als Leistung für gesetzlich versicherte Patienten infrage kommen, das heißt, ob sie von den Ärzten verordnet werden dürfen oder nicht. Neue Medikamente müssen verglichen mit anderen bereits etablierten Arzneien einen zusätzlichen Nutzen für den Patienten haben. So schreibt es das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vor. Das IQWiG ist einer der externen Dienstleister des G-BA, das diese Nutzenbewertungen vornimmt und damit die Entscheidungen des G-BA mit vorbereitet.

Vor wenigen Wochen hat die DDG zusammen mit weiteren großen Fachgesellschaften das IQWiG öffentlich aufgefordert, einige methodische Vorgehensweisen bei der Nutzenbewertung zu verbessern. Dr. Siegel: „Für die Nutzenbewertung braucht der G-BA eine zweckmäßige Vergleichstherapie. Diese Vergleichssubstanz wird oft unpassend gewählt und widerspricht dem aktuellen Stand medizinischen Wissens. Hier müssten wir als Fachgesellschaft einbezogen werden.“ Zudem ist bei den Bewertungen oft nicht klar, was seitens des IQWiG als Zusatznutzen eines Präparats angesehen und definiert ist. Besonders irritierend ist es, wenn – wie im aktuellen Fall der DPP-4-Inhibitoren – die IQWiG-Entscheidungen den geltenden nationalen und internationalen Leitlinien-Empfehlungen widersprechen. Die DDG regt an, dass in einem solchen Fall eine zusätzliche Begründung abgeliefert werden solle.

Aus Sicht der DDG ist das Urteil des IQWiG über den Nutzen der Gliptine nicht nachvollziehbar. Seine lediglich formale Herangehensweise lasse zudem außer Acht, dass beispielsweise auch die Zulassungserweiterung der DPP-4-Inhibitoren für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ein Zusatznutzen ist. Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Mediensprecher der DDG, fasst die Kritikpunkte zusammen: „Wir haben den Eindruck, dass bei der Nutzenbewertung nicht der Patient und die Frage, was seine notwendige medikamentöse Therapie besser und sicherer macht, im Mittelpunkt steht, sondern gesundheitspolitische und finanzielle Fragen.“ Zu wünschen ist aus Sicht der DDG, dass der G-BA in einigen Wochen zu einer anderen Einschätzung kommt, damit Diabetespatienten in Deutschland die Möglichkeit haben, von dieser international anerkannten Therapie zu profitieren.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft

Gesund durch den Urlaub: Reisetipps für Diabetespatienten

Wer unter Diabetes leidet, sollte auf Urlaubsreisen ein paar Dinge beachten. Denn Hitze, der Wechsel von Zeitzonen und direkte Sonneneinstrahlung können sich auf Medikamente und Blutzuckerstoffwechsel auswirken. Besondere Aufmerksamkeit ist vor der ersten Nacht im Ausland angebracht, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).
Schon vor Antritt der Reise ist Vorsicht geboten. „Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob im Ausland alle notwendigen Medikamente verfügbar sind“, rät Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Informationen dazu gibt es im Auswärtigen Amt oder bei einer reisemedizinischen Beratung.

In jedem Fall sollten Diabetespatienten ausreichend Insulin, Pens, Pumpenzubehör, Spritzen, Teststreifen oder blutzuckersenkende Medikamente mitnehmen. „Als Richtwert empfehlen wir den zwei- bis dreifachen Bedarf“, so Siegel. Ein mehrsprachiger Diabetikerausweis, der die nötigen Medikamente auflistet, erspart oft Ärger mit dem Zoll. „Lassen Sie sich zudem von Ihrem Arzt attestieren, dass das Mitführen von Insulinspritzen notwendig ist“, ergänzt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.

Für die Reise selbst gilt: Traubenzucker und Glukosespritze können im Fall einer Unterzuckerung lebensrettend sein. Beides sollte daher am besten im Handgepäck verstaut werden, damit es jederzeit griffbereit ist. „Unterwegs in Bus, Bahn oder Flugzeug ist es ratsam, den Blutzucker alle drei Stunden zu messen und regelmäßig zu trinken“, empfiehlt Fritsche.

Wer in andere Zeitzonen fliegt, muss mit einer Verschiebung des biologischen Rhythmus rechnen. Die Anzeichen eines solchen „Jetlags“ – etwa Konzentrationsschwächen oder Müdigkeit – können leicht mit einer aufziehenden Unterzuckerung verwechselt werden. „Bei solchen Zuständen unbedingt den Blutzucker kontrollieren“, so Experte Fritsche.

Bei Reisen nach Westen wird der Tag länger. In diesem Fall sollten Diabetespatienten, die Insulin spritzen, mit zusätzlichen Mahlzeiten die Zeit bis zum Schlafengehen oder Abendessen überbrücken. Bei Reisen nach Osten hingegen verkürzt sich der Tag. „Dann kann die Dosis des Mischinsulins zum Abendessen oder des Langzeitinsulins zum Schlafengehen leicht reduziert werden, da ja die Injektionszeiten durch die Zeitverschiebung enger zusammenliegen“, erklärt Erhard Siegel. Faustregel: Pro Zeitzone gen Osten kann die Insulinmenge um ein 24stel reduziert werden, bei sechs Zeitzonen also um ein Viertel. Menschen mit Typ-2-Diabetes, die Tabletten einnehmen, klären am besten mit dem behandelnden Diabetologen, wie sie die „gewonnene“ oder „verlorene“ Zeit überbrücken können.

Im Urlaubsort angekommen, kann sich das Klima auf den Glukosestoffwechsel auswirken. Starke Hitze und Sonneneinstrahlung beschleunigen die Insulinwirkung, das Risiko einer Unterzuckerung steigt. Nach dem Essen kommt es wiederum häufig zu einem besonders starken Blutzuckeranstieg. „Bestimmen Sie unbedingt den Blutzucker am ersten Abend vor dem Schlafengehen“, empfiehlt Andreas Fritsche. „Die größte Gefahr einer Unterzuckerung besteht in der ersten Nacht.“

Medikamente müssen im Urlaub besonders gut vor Hitze geschützt werden. Insulin kann bei hohen Temperaturen seine Wirksamkeit verlieren, bei Glukagon verringert sich die Haltbarkeit. Die Präparate sollen deshalb nicht bei mehr als 40 Grad gelagert werden. „Angebrochenes Insulin behält bei Zimmertemperatur seine Wirkung über vier Wochen“, erläutert DDG Präsident Siegel. Auch für Teststreifen und Blutzuckermessgeräte gilt: nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen – bei großer Hitze droht sonst ein Funktionsverlust.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft