Eröffnung einer neuen Abteilung am Deutschen Diabetes-Zentrum

Mit dem Institut für Betazell-Biologie eröffnet das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) am 16. Juli 2013 eine neue Abteilung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Eckhard Lammert wird in der neu gegründeten Organisationseinheit die Erforschung der Beta-Zellen am DDZ institutionalisiert.

Beta-Zellen regulieren beim Menschen den Blutzucker durch Abgabe von Insulin. Nach heutigem Erkenntnisstand tragen Defekte der Beta-Zellen der Bauchspeicheldrüse maßgeblich zum Ausbruch einer Diabetes-Erkrankung bei.

Die Erforschung der Beta-Zellen steht im Fokus der neuen Abteilung, die am 16. Juli 2013 am DDZ eröffnet wird. Das Institut für Betazell-Biologie geht aus der Paul-Langerhans-Gruppe für Betazell-Biologie hervor und verstärkt neben dem Institut für Klinische Diabetologie, dem Institut für Klinische Biochemie und Pathobiochemie sowie dem Institut für Biometrie und Epidemiologie das DDZ als interdisziplinäre Forschungseinrichtung.

Die Eröffnungsveranstaltung findet im Beisein des Rektors der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Dr. H. Michael Piper statt. Es begrüßt Prof. Dr. Michael Roden, der wissenschaftliche Geschäftsführer des DDZ. Die Dekanin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Christel Marian, sowie der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Joachim Windolf, halten Grußworte. Prof. Dr. Eckhard Lammert wird die Ausrichtung des neuen Instituts sowie deren mögliche Relevanz für Personen mit Diabetes vorstellen.
Prof. Lammert (42) ist Biochemiker und leitet seit 2008 das Institut für Stoffwechselphysiologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Seit Januar 2012 arbeitet er als Leiter der Paul-Langerhans-Gruppe für Betazell-Biologie am DDZ. Bis 2008 war der international renommierte Biochemiker zunächst an der amerikanischen Elite-Universität Harvard und dann am Max Planck Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik forschend tätig. „Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, mehr über die Beta-Zellen herauszufinden“, sagt Prof. Lammert, der selbst vor 25 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt ist.

Beta-Zellen sind sowohl beim Typ-1-, beim Typ-2- als auch beim Schwangerschaftsdiabetes schwerwiegend geschädigt. Defekte der Beta-Zellen sind somit maßgeblich an der Entstehung dieser Volkskrankheit beteiligt.

Quelle und Kontakt: Prof. Dr. Eckhard Lammert, Leiter Paul-Langerhans-Gruppe für Beta-Zellbiologie, Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ), Lammert@uni-duesseldorf.de

Hilfe bei Rechtsfragen für Menschen mit Diabetes

Jurist Oliver Ebert klärt im Expertenchat über rechtliche Irrtümer auf.
Neben Fragen rund um die Therapie sind Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 häufig auch mit rechtlichen Probleme im Beruf, Straßenverkehr, bei Versicherungen oder in Schule und Kindergarten konfrontiert. Kompetente Hilfe zu rechtlichen Fragen ist schwer zu finden, bestimmte Rechtsirrtümer weit verbreitet. Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert ist Redaktionsmitglied von Diabetes-Zeitschriften, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und bietet allen Mitgliedern von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe einmal pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung an. Am 4. Juli 2013 beantwortet er konkrete Fragen im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe unter www.diabetesde.org/experten-chat

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst, dass ihre Erkrankung zu Nachteilen im Arbeitsleben oder Alltagsleben führt. So mancher neu Betroffene fürchtet, wegen der Diagnose Diabetes Typ 2 nicht mehr Auto fahren zu dürfen. Andere wiederum sind überzeugt davon, dass sie auch dann fahren dürfen, wenn ihr Arzt sie für fahruntüchtig erklärt. „Beide Annahmen sind jedoch falsch“, sagt Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert. „Betroffene sollten ihre Rechte daher genau kennen“, so der Jurist. Eine kompetente Rechtsberatung speziell für Menschen mit Diabetes ist allerdings schwer zu finden. „Daher ist Menschen mit Diabetes zum Beispiel oft auch nicht klar, welche Vor-, aber auch welche Nachteile ein Schwerbehindertenausweis haben kann.“

Eltern von Kindern mit Diabetes Typ 1 sind nicht selten verunsichert, ob Erzieher und Lehrer ihrem Kind beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen helfen müssen. Oliver Ebert erläutert: „Kindergarten- und Schulpersonal ist nicht verpflichtet, medizinische Leistungen wie Spritzen oder Messen zu erbringen. In den allermeisten Fällen wird dies zwar kulanzweise und sehr engagiert gemacht – verlangen kann man das aber nicht.“ diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hat daher die zehn häufigsten Rechtsirrtümer in Zusammenarbeit mit Oliver Ebert zusammengestellt. Sie sind online hier zu finden. Auf seiner Website www.diabetes-und-recht.de klärt Oliver Ebert hier über weitere Irrtümer auf. Dazu, aber auch zu anderen rechtlichen und sozialen Themen steht er am 4. Juli 2013 im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe Rede und Antwort. Fragen können ab sofort über das Kontaktformular gestellt werden.

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe setzt sich für die Rechte von Betroffenen ein und fordert in der Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ eine bestmögliche Versorgung, Schulung und Beratung von Menschen mit Diabetes. Weitere Informationen zur Kampagne unter www.diabetes-stoppen.de

Quelle und Kontakt: diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

Terminhinweis: Experten-Chat auf www.diabetesde.org, Fragen an den Experten Rechtsanwalt Oliver Ebert Zum Thema „Meine Rechte mit Diabetes“ können ab sofort online gesendet werden. Die Fragen werden live beantwortet am 4. Juli 2013 von 17.00 bis 19.00 Uhr.

Weitere Informationen unter:
www.diabetesde.org/recht,
www.diabetes-und-recht.de,
http://www.diabetes-und-recht.de/rechtsirrtuemer-bei-diabeteshttp://www.diabetesde.org/fileadmin/users/Patientenseite/PDFs_und_TEXTE/Infomaterial/CL_diabetesDE_Rechtsirrtuemer.pdf
www.diabetes-stoppen.de
Mitglieder von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erhalten einmal pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung: www.diabetesde.org/mitglieder

Erste Bewertung des Bestandsmarkts von Diabetes Medikamenten: Vorteil für Sitagliptin

  • Anhaltspunkte für Zusatznutzen
  • Für übrige Gliptine keine aussagefähigen Daten
  • Keine Langzeitstudien

In der freien Kombination mit Metformin gibt es für Sitagliptin Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoffen, sofern normnahe Blutzuckerwerte das Ziel der Therapie sind. Im Vergleich zu dem in Deutschland nicht zugelassenen Sulfonylharnstoff Glipizid ist der Zusatznutzen bei Männern sogar erheblich. Für andere Wirkstoffe aus der Gruppe der Gliptine ist ein Zusatznutzen dagegen nicht belegt. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das am 1. Juli 2013 die ersten Dossierbewertungen gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) für den sogenannten Bestandsmarkt vorgelegt hat. Gegenstand waren Wirkstoffe aus der Gruppe der Gliptine.

Umfassendes Auftragspaket zu Gliptinen

Auf den Prüfstand kamen drei Arzneistoffe, entweder als Monopräparat oder als feste Kombination mit Metformin: Vildagliptin und Vildagliptin/Metformin, Sitagliptin und Sitagliptin/Metformin sowie Saxagliptin. Diese waren jeweils zwischen 2007 und 2009 in Deutschland zur Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen worden. Sie kommen infrage, wenn die Betroffenen mit Ernährungsumstellung und Bewegung allein ihren Blutzucker nicht ausreichend senken können oder andere orale Antidiabetika nicht vertragen.

Zeitgleich abgeschlossen hat das IQWiG zudem eine Dossierbewertung der Fixkombination von Saxagliptin und Metformin. Diese war erstmals Ende 2011 auf den Markt gekommen und vom IQWiG bewertet worden.Sie erhielt Anfang 2013 eine Zulassung für ein zusätzliches Anwendungsgebiet, das jetzt ebenfalls vom IQWiG untersucht wurde.

Verfügbare Studien für Nutzenbewertung nicht geeignet

Mit Ausnahme von Sitagliptin als Monopräparat lässt sich aus den vorgelegten Studiendaten für keines der Gliptine ein Zusatznutzen ableiten. Viele der bisher durchgeführten Studien sind nicht geeignet, die Frage des Zusatznutzens zu beantworten.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Für einige Indikationen haben die Hersteller selbst gar keine Daten im Dossier vorgelegt, weil es keine entsprechenden Studien gibt. Dies gilt z.B. für Sitagliptin und Vildagliptin jeweils in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff. In anderen Fällen haben die Hersteller Studien vorgelegt, die nicht die interessierende Patientengruppe untersucht haben (z.B. Vildagliptin in der Monotherapie).

Vergleichstherapien häufig nicht gemäß Fachinformation eingesetzt

Ein Teil der Studien ist deshalb ungeeignet, weil die Medikamente in der Vergleichsgruppe nicht so eingesetzt wurden, wie es die jeweilige Fachinformation vorsieht. So wurden die Medikamente teilweise überdosiert, teilweise wurde auch die Dosis zu schnell erhöht und damit Nebenwirkungen riskiert. Dies benachteiligt die Vergleichstherapie. Anders als vielfach behauptet, gibt es also meist eine inhaltliche und keineswegs eine bloß „formale“ Begründung, wenn das IQWiG solche Daten als Nachweis für den Zusatznutzen nicht akzeptiert.

Sitagliptin: Zusatznutzen in einer von fünf Indikationen

Für die Bewertung von Sitagliptin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Abhängigkeit von der jeweiligen Vorbehandlung zwischen insgesamt fünf Indikationen differenziert und für diese jeweils verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt.

Für Sitagliptin als alleinige Therapie zeigten die vorgelegten Daten keinen Vorteil von Sitagliptin. Für die Kombination mit Sulfonylharnstoff, die Kombination mit Metformin und Sulfonylharnstoff sowie die Kombination mit Insulin ist ein Zusatznutzen nicht belegt, weil geeignete Daten fehlten oder gar keine Daten vorgelegt wurden.

Sitagliptin versus Glimepirid: Weniger Unterzuckerungen

In einer Studie, die die Zweifachkombination von Sitagliptin mit Metformin gegen Glimepirid (die zweckmäßige Vergleichstherapie) und Metformin testete, zeigte sich bei den meisten Endpunkten kein relevanter Unterschied. Bei den Nebenwirkungen war das Bild uneinheitlich: Einerseits traten nicht schwere Unterzuckerungen (bestätigte symptomatische Hypoglykämien) unter Sitagliptin seltener auf. Allerdings brachen die Teilnehmer in diesem Studienarm häufiger die Therapie wegen Nebenwirkungen ab.

In der Bilanz sieht das IQWiG hier einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Das gilt allerdings nur für die Patienten, bei denen eine Senkung des Blutzuckers auf einen normnahen Wert angestrebt war, für die übrigen ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Sitagliptin versus Glipizid: Überlebensvorteil bei Männern

Auch im Vergleich mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Sulfonylharnstoff Glipizid zeigt sich Sitagliptin in der Zweifachkombination mit Metformin überlegen. So trat in der Sitagliptin-Gruppe innerhalb des Beobachtungszeitraums von zwei Jahren (104 Wochen) ein Todesfall auf, in der Glipizid-Gruppe waren es dagegen acht – alle neun waren Männer. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung auf das Therapieziel normnaher Blutzucker.

Vorteile hatte Sitagliptin in dieser Studie auch in Hinblick auf Unterzuckerungen – und das unabhängig vom Geschlecht: Sowohl schwere als auch symptomatische Hypoglykämien traten hier seltener auf.

Wie beim Vergleich mit Glimepirid sind auch hier die Ergebnisse mit Unsicherheiten behaftet: Es fehlen Informationen dazu, ob die Unterzuckerungen insbesondere in der Frühphase der Studie, also in der Einstellungsphase, aufgetreten sind. Außerdem fehlen Langzeitdaten, insbesondere in Hinblick auf gefäßbedingte Folgekomplikationen.

In der Gesamtschau geht das IQWiG deshalb bei Sitagliptin im Vergleich zu Glipizid (jeweils plus Metformin) bei den Männern von einem Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen aus. Einen Zusatznutzen gibt es auch bei den Frauen, allerdings ist das Ausmaß hier nicht quantifizierbar, höchstens beträchtlich.

Auch sechs Jahre nach Zulassung noch keine Langzeitstudien

Für keinen der bewerteten Wirkstoffe wurden in den Dossiers Langzeitstudien vorgelegt und das, obwohl sie teilweise bereits seit 2007 auf dem Markt sind. „Bereits bei früheren Bewertungen von Antidiabetika kam das IQWiG zu diesem Befund. „Es ist völlig inakzeptabel, dass gerade bei Medikamenten, die Patienten über sehr lange Zeiträume einnehmen müssen, auch mehrere Jahre nach der Zulassung keine Daten dazu vorliegen, wie sich ihre Anwendung langfristig auswirkt“, kommentiert Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. Denn ein wichtiges Ziel bei der Diabetes-Behandlung ist es, mikro- und makrovaskuläre Folgekomplikationen zu vermeiden.

Kurz vor Abschluss der Bestandsmarktbewertung hat der Hersteller von Saxagliptin angekündigt, dass Ergebnisse einer Langzeitstudie präsentiert werden. Unverständlich ist das Fehlen von Langzeitdaten daher insbesondere bei Sitagliptin und Vildagliptin, die als erste Gliptine bereits im März bzw. September 2007 europaweit zugelassen wurden.

Schlechte Datenlage ist für alle Beteiligten unbefriedigend

Mit Ausnahme einer Indikation von Sitagliptin konnte das IQWiG zusammenfassend keinem der Gliptine einen Zusatznutzen attestieren. „Das ist für alle Beteiligten ein unbefriedigendes Ergebnis – nicht nur für die Hersteller, sondern auch für die Patienten und ihre behandelnden Ärzte“, bilanziert IQWiG-Leiter Jürgen Windeler die Bewertung der Wirkstoffgruppe.

„Hersteller reklamieren für die Gliptine Vorteile, ja, einen Therapiefortschritt. Diese subjektive Überzeugung stellen wir nicht in Abrede. Unsere Aufgabe ist es jedoch, nüchtern zu prüfen. Und dabei müssen wir feststellen, dass die Hersteller bisher nicht in der Lage sind, diesen Therapiefortschritt auch in Studien zu belegen. Hier besteht dringender Nachholbedarf“, sagt Jürgen Windeler.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt jeweils eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem zu allen Wirkstsoffen eine allgemeinverständliche Kurzinformation.

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung der einzelnen Wirkstoffe zu finden.

Weiterführende Informationen des IQWiG

Weiterführende Informationen des G-BA:

Quelle und Kontakt:Pressemitteilung des Instituts für Qualität und wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), presse@iqwig.de, Tel.+49 (0) 221-35685-0

 

Krankheit unterbricht den Urlaub: Warum ein Attest auch im Urlaub wichtig ist.

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich vom Arzt die Arbeitsunfähigkeit für jeden Krankheitstag bescheinigen lassen. Wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorliegen hat, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Quelle und Kontakt: Ruth Pirhalla, pirhalla@wortundbildverlag.de, www.wortundbildverlag.de, www.diabetes-ratgeber.net

Schwangerschaftsdiabetes: DDG empfiehlt regelmäßige Blutglukosetests nach der Geburt

Die DDG rät Frauen mit Gestationsdiabetes vorbeugend zur Ernährungsumstellung, zu dreimonatigem Stillen und zu regelmäßigen Blutglukosetests nach der Geburt. Mit diesen Maßnahmen lässt sich der Ausbruch eines Typ-2-Diabetes in vielen Fällen verhindern oder verzögern.

In der südkoreanischen Studie wurden 843 Frauen nach einem Gestationsdiabetes regelmäßig untersucht. Die Langzeituntersuchung ergab, dass jede zweite Frau innerhalb von acht Jahren nach der Entbindung an einem Typ-2-Diabetes erkrankte. Bei 12,5 Prozent waren die Blutzuckerwerte sogar schon bei der ersten Nachuntersuchung nach zwei Monaten erhöht. Diese „early converter“ hatten häufig eine bestimmte Genvariante (HHEX), die die Anfälligkeit für einen Typ-2-Diabetes steigert. Bei den Frauen, die später einen Typ-2-Diabetes entwickelten („late converter“), lag oft eine andere Gen-Variante (CDKAL1) vor. „Auch hier sehen wir Studien bestätigt, die auf eine erbliche Veranlagung für einen Typ-2-Diabetes hinweisen“, erklärt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG aus Tübingen.

Eine ähnliche Studie wie in Südkorea führt derzeit auch das Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD) in Tübingen, München und Düsseldorf durch. Die Deutsche Gestationsdiabetes Studie (PREG) beobachtet eine Gruppe von Frauen in der Schwangerschaft und bis zu zehn Jahre nach der Geburt ihrer Kinder. In Deutschland tritt bei vier Prozent aller Schwangeren ein Gestationsdiabetes auf. Von diesen Frauen entwickelt jede zweite innerhalb von zehn Jahren nach der Entbindung einen Typ-2-Diabetes, obwohl sich ihr Blutzuckerspiegel nach der Entbindung zunächst wieder normalisiert hat. Im Unterschied zur südkoreanischen Studie nehmen auch Frauen ohne Gestationsdiabetes an der PREG Studie teil, die aufgrund ihres persönlichen Risikoprofils nach der Schwangerschaft ebenfalls an einem Diabetes erkranken könnten. „Wir erhoffen uns von dieser Studie, das Erkrankungsrisiko in Zukunft besser abschätzen zu können und individualisierte Präventionsmaßnahmen anbieten zu können“, erklärt Andreas Fritsche.

Dennoch sei der Typ-2-Diabetes kein unabwendbares Schicksal. Frauen mit Gestationsdiabetes, die ihr Kind stillen, haben auf lange Sicht ein um 40 Prozent verringertes Risiko, an Typ-2-Diabetes zu erkranken. US-Studien zeigen, dass Ernährungsumstellung und Gewichtsreduktion das Risiko für Typ-2-Diabetes zudem halbieren können.

Unbedingt zu empfehlen ist eine regelmäßige Kontrolle des Glukosestoffwechsels nach der Entbindung, auch wenn sich die Blutzuckerwerte zunächst wieder normalisiert haben. „Wir empfehlen eine erste Blutglukosemessung sechs bis zwölf Wochen nach der Geburt“, sagt DDG-Präsident Siegel. Sind die Blutzuckerwerte unauffällig, sollten die Messungen alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden.

Quelle und Kontakt: Pressemitteilung vom 26.06.2013, Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V., Berlin, Anna Julia Voormann, voormann@medizinkommunikation.org

Deutsches Zentrum für Diabetesforschung, PREG Studie, http://www.dzd-ev.de/forschung/klinische-studien/preg/index.html